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   BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78   

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BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts - Verurteilung - Ausweisungstatbestand - Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464
  • DÖV 1978, 450
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Zwar ist die Ausländerbehörde an die strafgerichtlichen Feststellungen rechtlich nicht gebunden (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [NJW 1977, 2037 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45]).
  • BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 4, 8, 299 [301]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
  • BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
  • BVerwG, 27.12.1977 - 1 B 258.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Ob nämlich diese Würdigung zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage einer die Zulassung der Revision rechtfertigenden Abweichung ohne Bedeutung (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 135.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 27. Dezember 19.77 - BVerwG 1 B 258.77 -).
  • BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 4, 8, 299 [301]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AusIG, die insoweit auf die nach § 12 AufenthG/EWG zu beurteiIenden Ausweisungen grundsätzlich anwendbar ist, besteht allerdings für die Ausländerbehörde unbeschadet dessen, daß sie in der Regel von der Richtigkeit der strafrichterlichen Entscheidung ausgehen darf, keine rechtliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen und an die Beurteilungen des Strafrichters (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - Buchholz 402.24 § 10 AusIG Nr. 50 = DÖV 1978, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht oder ihr erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, Beschluss vom 2.3.1978 - 1 B 64/78 -, NJW 1978, 2464; Beschluss vom 16.9.1986 - 1 B 143/86 -, NVwZ 1987, 144; Beschluss vom 8.5.1989 - 1 B 77/89 -, InfAuslR 1989, 269; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 46 AuslG RdNr. 68 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 46 AuslG RdNr. 17; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 46 AuslG RdNr. 14).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Tatbestandliche Voraussetzung der Ausweisung ist danach, wie der Senat wiederholt betont hat, allein die strafgerichtliche Verurteilung (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 45 - NJW 1977, 2037], vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 50 = NJW 1978, 2464]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Darüber hinaus stellt das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVervG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Deswegen kann es nur in Ausnahmefällen bei pflichtgemäßer, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtender Ausübung des Ausweisungsermessens geboten sein zu prüfen, ob die tragenden Feststellungen des Strafurteils zutreffen (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [DÖV 1978, 450], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -).
  • VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91

    Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte

    4 St 38/77">NJW 1977, 2037 = DÖV 1978, 179; BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78 -, NJW 1978, 2464; BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris, Rn. 20, vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, juris, Rn. 3, vom 28. September 1981 - 7 B 188.81 -, juris, Rn. 7, vom 2. März 1978 - 1 B 64.78 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 16 B 372/12 -, und vom 12. Juli 2011 - 16 A 89/11 -, juris, Rn. 8 ff.; Bay. VGH, Beschluss 5. März 2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 -, juris, Rn. 28; Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 108 Rn. 20 f.; Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 108 Rn. 58 f.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 108 Rn. 4.
  • BVerwG, 12.02.1986 - 1 CB 41.85

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - (BVerwGE 48, 299) und den Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (DÖV 1978, 450) geltend macht, daß der bei der Ausweisung zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit dem Interesse des Ausländers gebiete und daß nach dem Beschluß vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 - (NJW 1982, 1960) diese Abwägung die Ermittlung der Individualinteressen voraussetze (Beschwerdebegründung S. 2), legt er ebenfalls nicht dar, inwiefern das Berufungsgericht hiervon mit einem widersprechenden Rechtssatz abgerückt sein soll.
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen

    Die in diesem Zusammenhang erheblichen Rechtsfragen sind ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -), und zwar wie folgt:.
  • BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80

    Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde - Grundsätzliche

    In dem Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 50), auf den in der Beschwerdeschrift hingewiesen wird, ist die Rechtsprechung des Senats zusammenfassend dargestellt worden (ebenso Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

  • BVerwG, 04.07.1978 - 1 B 201.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers -

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 84.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 595.78

    Ausweisung ohne vorherige Verwarnung bei wiederholten Verurteilungen - Erneute

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